| Notizen |
- Schultheiß zu Pier und Inden, besaß 1545 den Hof Hattert in Beggendorf
er ist 1559 ca. 73 Jahre alt. 19.5.1525-1566 Schultheiß des Dingstuhls Pier-Merken, außerdem Schultheiß zu Linnich und in Inden. 1525/35 Herzoglich jülichscher Wehrmeister, Werkmeister im Gerichtsbezirk Jülich, 1529/47 Bergmeisteer (Befehlhaber) des Eschweiler Kohlbergs. Er besitzt Höfe zu Beggendorf, gekauft vor 1545 (1545-1563 Hof Hatter, auch Oemehof oder Morsdorpper Hoff genannt, der später 1606 und 1618 auch Nickelshof oder Nickeler Hoff genannt wird zu Beggendorf; die Vorbesitzer waren Claß von Horff, Drost zu Geilenkirchen, der ihn von Jacob Roiß von Dürweiß, der ihn von Wolteer von der Hattert geerbte hatte, der mit Bela von Erp verheiratet war. Dessen Vater war Heinrich von der Hatteert, der mit Belgen, einer Tochter von Walter von Erp von Burg Hausen bei Aldenhoven und der Bela N. verheiratet war. Heinrich von der Hattert hatte den Hof von Wilhelm von Sinzenich und seiner Frau Gretgin Ketge von Ringsheim) und den Geuenicheer Diensthof (Nickelhof, von dem Schwiegervater geerbt), Landbesitz in Pier und Umgebung (ebenfalls von den Eltern geerbt). Am 21.10.1530 erwarb Johann Nickel in Jülich von Daniel zum Moyrsheuffde zur Hälfte die Eigentumsrechte an einem Haus im Dümpel, hinter dem Chor der Kirche gelegen, das Peyrmanns Gut genannt wurde. Offenbar gehörte das ganze Haus ursprünglich der Familie Pyrmann, mit der Johann Nickel nahe verwandt gewesen sein muß. Denn am 16.3.1550 überträgt er seinem Sohn Goswin alles, was er im Bereich des Jülicher Gerichts von Tringen Pyrmans von Petternich (gemeint ist wohl Stetternich), die auch Tringen Gilles Heißt, erben wird. Auch scheint er Grundbesitz in Koslar erworben zu haben, den sein Sohn Goswin bei seiner Heirat als Mitgift erhielt, dessen Nachkommen sich seitdem Nickel von Koslar nannten. Im Ort Altdorf muß Johann Nickel einen weiteren Hof besessen haben, dessen eine Hälfte an seinen Sohn Gobel und dessen andere Hälfte an seine Tochter Christine, die sich um 1532 mit Johann Wiedenfeld verheiratet hatte, gelangte. Er soll protestantisch gesinnt gewesen sein. Mit dem Emblem des Wappens, jedoch in einem runden Feld, siegelt er Düsseldorf, den 20.7.1532 (5), mit eineerm normalen Wappenschild am 29.11.1550 (4) und mit dem Vollwappen am 7.6.1556 und 11.11.1558. In diesen beiden Siegeln ist aber die Helmzier beschädigt (5)
(Q.: 1) Sammlung Oidtman; 2) Müller-Westphal, Düren; 3) Werner Reinartz, Heimatbuch Baesweiler-Beggendorf; 4) Mitt. Westdeutsche 1971 S.60; 1972, S.209-212; 1973, S.5-10; 1973, S. 103; 1974, S.201; 1983, S.1)
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