| Notizen |
- Da ihr Sohn Albrecht von Bach 1376 Gerlach Bleich als seinen Bruder bezeichnete, kann man eigentlich nur annehmen, daß die beiden "Stiefbrüder" waren und die selbe Mutter gehabt haben sollten. Somit müßte Adam von Bachs Frau in einer anderen Ehe den Vater des Gerlach Bleich geheiratet haben. Genau dies ist leider völlig ausgeschlossen, denn Gerlach Bleich war bereits 1344 (und noch 1376) mit Guta von Selbach verheiratet, während Adams Sohn Albrecht aus Altersgründen erstmals 1360 urkundlich auftrat. Gerlach kann also nicht Adam von Bachs Stiefsohn gewesen sein, da er fast so alt war wie dieser. Denkbar wäre nun weiterhin, daß Albrechts Vater gar nicht Adam, sondern Conrad von Bach war, der dann allerdings - da er ziemlich sicher um 1390 geboren wurde - etwa als fünfzigjähriger Mann die einzigen zwei männlichen Nachkommen der Familie gezeugt hätte. Gerlach Bleichs Mutter hätte in diesem Falle in 2. Ehe Konrad von Bach geheiratet haben müssen. Gerlach Bleich war nun allerdings mit einer "von Selbach" verheiratet, so daß seine Mutter kaum aus derselben Linie von Selbach stammen konnte, über ide wohl eine Förcher Gülte an die Familie Bach vererbt wurde. So bleibt nur noch anzunehmen, daß der Begriff Bruder großzügig gebraucht worden war und zwar in dem Zusammenhang, daß Adam von Bach und Gerlach Bleich die zwei Schwesteern Junta und Guta von Selbach heirateten und Albrecht nach dem frühen Tod seines Vateers wohl bei Gerlach Bleich aufwuchs. Für eine Heirat des Adam von Bach mit Junta von Selbach gibt es nun tatsächlich einen Hinweis durch das oben genannte Ungelt zu Steinbach als rechtem Zugeld. Die örtliche Wahl des Ungelds war wohl nicht ohne Bedeutung. Eine solche Ehe Bach/Selbach würde nicht nur die Förscher Gülte sicher erklären, sondern auch die spätere sehr enge Zusammenarbeit beider Familien als markgräfliche Ministerialen verständlich machen. Wahrscheinlich stammen die genannten Gülten zu Förch von dem Hof Krienbach, an dem Ritter Heinrich von Selbachseine Tochter Elsebeten und ihre Erben am 17.12.1319 Rechte erwarben, als sie von Markgraf Friedrich "sieben viertel Korngeltes rocken Kornes vnd zwenczige pfennige geltz Straßburger munczen in Crienbach uff dem güte, daz da buwet vnd erbeit Rudilff Bozze von dem Scholn (=Schollenhof in Wagshurst), vnd zwanzig pfunde güter haller" kauften. Diese Zugelder waren wohl zur Absicherung seiner Töchter bestimmt. Hans von Selbach erwarb am 31.5.1381 das Ungeld der genannten Junta mit Zustimmung der Markgrafen. (Q.: 1) Rainer Fischer, Die Herren von Bach, Dez.1997)
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